Rechtsanwalt Günter Freiherr v. Gravenreuth verurteilt
Rechtsanwalt Günter Freiherr v. Gravenreuth wurde vom Amtsgericht Berlin wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig durch eine Berufung des, durch Abmahnungen bekannt gewordenen, Rechtsanwaltes.
Bereits 2006 wurde Herr von Gravenreuth verurteilt, da er Mandantengelder veruntreut hatte.
Die Internetszene ist in Aufregung und feiert an allen Ecken und Enden.
Bleibt nur zu hoffen, dass das Urteil in nächster Instanz bestätigt wird oder, was der Internetgemeinde wohl mehr zusagen würde, nochmals nach oben korrigiert.
Nach dem bei Heise bereits tausende Kommentare zum entsprechenden Artikel abgegeben wurden tauchen auch schon erste Blogs zum Thema auf. Einer davon ist unter www.guenni-in-haft.de zu finden.
Weitere Links zum Thema:
TAZ
Heise.de
Guenni-in-Haft.de
Anm. des Autors: Dieses Thema gehört nicht direkt in den Bereich der Webradios, erschien mir aber wichtig genug für einen Beitrag, da ein solches Urteil das deutsche Internet durchaus beeinflussen wird. Es ist zu hoffen, das zukünftig härter gegen reine "Abmahnkanzleien" vorgegangen wird. Und das dürfte eben auch im Interesse aller Webradobetreiber sein, die der gleichen Gefahr ausgesetzt sind, durch Unwissenheit und /oder Leichtsinn eine Abmahnung im Briefkasten zu finden. Gerade für Klein- und Kleinstradios ist das nicht selten der Ruin und das absolute Aus.
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig durch eine Berufung des, durch Abmahnungen bekannt gewordenen, Rechtsanwaltes.
Bereits 2006 wurde Herr von Gravenreuth verurteilt, da er Mandantengelder veruntreut hatte.
Die Internetszene ist in Aufregung und feiert an allen Ecken und Enden.
Bleibt nur zu hoffen, dass das Urteil in nächster Instanz bestätigt wird oder, was der Internetgemeinde wohl mehr zusagen würde, nochmals nach oben korrigiert.
Nach dem bei Heise bereits tausende Kommentare zum entsprechenden Artikel abgegeben wurden tauchen auch schon erste Blogs zum Thema auf. Einer davon ist unter www.guenni-in-haft.de zu finden.
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TAZ
Heise.de
Guenni-in-Haft.de
Anm. des Autors: Dieses Thema gehört nicht direkt in den Bereich der Webradios, erschien mir aber wichtig genug für einen Beitrag, da ein solches Urteil das deutsche Internet durchaus beeinflussen wird. Es ist zu hoffen, das zukünftig härter gegen reine "Abmahnkanzleien" vorgegangen wird. Und das dürfte eben auch im Interesse aller Webradobetreiber sein, die der gleichen Gefahr ausgesetzt sind, durch Unwissenheit und /oder Leichtsinn eine Abmahnung im Briefkasten zu finden. Gerade für Klein- und Kleinstradios ist das nicht selten der Ruin und das absolute Aus.

Gestern wurde eine Gegendarstellung als Nachtrag bei Golem veröffentlicht: "Wie Gravenreuth gegenüber Golem.de mitteilte, habe er bis zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung noch offene Forderungen in Form von Abmahnkosten und Abschlussschreiben gege
Aufgenommen: Sep 13, 22:54